Betriebliche Altersvorsorge | |
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Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es verschiedene Modelle, denen allen gemeinsam ist, dass steuerliche Vorteile genutzt werden. Wie bei der privaten Altersvorsorge kommt es auch hier zu einer Veranlagung der Beiträge. | |
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Beim Modell der Zukunftssicherungsmaßnahmen im Sinne des § 3/1/15 a EStG etwa können jährlich € 300.- des Bruttobezugs (monatlich € 25.-) vor Abzug der Lohnsteuer abgezogen und in eine Pensionsvorsorge einbezahlt werden. | |
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Dabei macht der Unterschied im ausbezahlten Nettobetrag jedoch nur € 15,42 aus (bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 38,33%, der für Jahreseinkommen zwischen € 10.000.- und € 25.000.- Anwendung findet und somit beim Großteil der Arbeitnehmer zutrifft). Anders ausgedrückt: wenn Sie monatlich auf € 15,42 Ihres Lohnes verzichten, so werden dafür € 25.- für die Pension angespart - und der Arbeitgeber spart zusätzlich bei den Lohnnebenkosten. | |
| Über weitere Vorsorgemöglichkeiten im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge informiere ich Sie sehr gerne in einem persönlichen Gespräch. Bitte nutzen Sie das Kontaktformular um mir Ihr Anliegen mitzuteilen, ich setze mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung. | |